Das Thema "Datenschutz" darf heutzutage von Unternehmen nicht länger ignoriert werden. Nicht nur das Image des Unternehmens
kann durch mangelnden Datenschutz gefährdet sein. Auch der Gesetzgeber hat die Schonzeit für beendet erklärt.
Gesetzliche Grundlagen
Sobald in einem Unternehmen mehr als 4 Mitarbeiter mit der computergestützen Verarbeitung oder Nutzung von Daten beschäftigt sind, muss lt. Bundesdaten- schutzgesetz ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Die Bestellung eines externen Daten- schutzbeauftragten ist vom Gesetz- geber vorgesehen und hat viele Vorteile gegenüber der Bestellung eines Mitarbeiters:
Keine Bindung von Mitarbeiterkapazitäten
Keine Kosten für Aus-/Weiterbildung
Konfliktfreie Ausübung
Faktische Unkündbarkeit vermeiden
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Ihre einfache Lösung zum Problem Datenschutz.
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