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Datenschutz: Wir übernehmen das!

Das Thema "Datenschutz" darf heutzutage von Unternehmen nicht länger ignoriert werden. Nicht nur das Image des Unternehmens kann durch mangelnden Datenschutz gefährdet sein.
Auch der Gesetzgeber hat die Schonzeit für beendet erklärt.

Gesetzliche Grundlagen

Sobald in einem Unternehmen mehr als 4 Mitarbeiter mit der computergestützen Verarbeitung oder Nutzung von Daten beschäftigt sind, muss lt. Bundesdaten- schutzgesetz ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Bundesdatenschutzgesetz

Externer Datenschutzbeauftragter

Die Bestellung eines externen Daten- schutzbeauftragten ist vom Gesetz- geber vorgesehen und hat viele Vorteile gegenüber der Bestellung eines Mitarbeiters:
  • Keine Bindung von Mitarbeiterkapazitäten

  • Keine Kosten für Aus-/Weiterbildung

  • Konfliktfreie Ausübung

  • Faktische Unkündbarkeit vermeiden

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Ihre einfache Lösung zum Problem Datenschutz.

Nutzen Sie unsere Kompetenz!

Sie haben es in der Hand!

Wir informieren Sie kostenfrei und unverbindlich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

0800 / 700 333 14
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